Welche Zuschüsse können bei der KfW beantragt werden?
Die KfW fördert den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld altersunabhängig und unabhängig vom Pflegegrad. Wichtig: Der Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ nimmt derzeit keine neuen Anträge an – das Programm war 2026 vom 8. April bis zum 30. Juli geöffnet, dann waren die Bundesmittel ausgeschöpft.
Sobald das Programm wieder geöffnet ist, gelten diese Sätze: 10 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 2.500 Euro bei Einzelmaßnahmen wie einem Treppenlift, 12,5 Prozent und maximal 6.250 Euro beim Standard „Altersgerechtes Haus“. Die Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro. Unabhängig davon steht der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit über Ihre Hausbank zur Verfügung. Wir prüfen für Sie, ob aktuell Anträge angenommen werden.
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Hamburg Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
Was ist ein Hublift / Hebelift?
Kategorie: Hublift
Weitere Informationen erhalten Sie im Hamburg-Lifte Treppenlift-Ratgeber
