Welche Förderung gibt es in Hamburg?
Hamburg fördert die barrierefreie Umgestaltung von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Eigenheimen über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) – mit echten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Summe aller Zuschüsse auf 20.000 Euro je Wohnung begrenzt (vorher 15.000 Euro); unterhalb von 3.000 Euro wird nicht gefördert. Gezahlt wird in pauschalen Beträgen je Maßnahmenmodul, für einen Sitz-Treppenlift an einer geraden Innentreppe zum Beispiel bis zu 6.230 Euro, an einer gewendelten Treppe bis zu 16.480 Euro.
Alle Module, Einkommensgrenzen und den Ablauf finden Sie auf unserer Seite Treppenlift-Förderung in Hamburg.
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Hamburg Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
Was ist ein Hublift / Hebelift?
Kategorie: Hublift
Weitere Informationen erhalten Sie im Hamburg-Lifte Treppenlift-Ratgeber
