Treppenlifte für Hamburg und Umgebung

Förderung und Zuschuss für Barrierefreiheit sind möglich

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Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl und kann die Treppe nicht überwinden.
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Fördermöglichkeiten von Liften, Aufzügen und Rampen durch das Land Hamburg

Das Land Hamburg fördert die barrierefreie Umgestaltung von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Die Förderung soll der besseren Versorgung von Rollstuhlbenutzern, Menschen mit sonstigen Behinderungen und älteren Menschen mit geeignetem Wohnraum dienen. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und sogenannte sonst dinglich Verfügungsberechtigte Personen.

Fördermöglichkeiten von Liften, Aufzügen und Rampen durch das Land Hamburg

Bei dem Umbau des Eigenheims oder der Eigentumswohnungen darf das Gesamteinkommen sämtlicher zum Haushalt des selbstnutzenden Eigentümers zählenden Personen die Einkommensgrenze des § 8 Abs. 2 des Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) um nicht mehr als 50% überschreiten.
Alle geförderten Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 15.000 EUR pro Wohnung und die Bagatellgrenze beträgt 3.000 EUR. Außerdem fördert das Land Hamburg die barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen für ältere sowie behinderte Menschen. Ebenfalls mitfinanziert wird die Schaffung eines barrierefreien Zugangs durch Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Aufzugsanlagen. Hamburgische Investitions- und Förderbank ( Link zur IFB Hamburg).

Nach Abschluss der Maßnahmen muss die geförderte Wohnung:

barrierefrei erreichbar sein.

die Bewegung innerhalb der Wohnung weitgehend barrierefrei möglich sein.

es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität, um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.

der Duschplatz stufenlos begehbar sein.

die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses bei und beraten Sie gerne.

Hamburg Lifte ist Ihr Partner beim Kauf Ihres Treppenlifts

Qualifizierte Beratung zu Treppenlift, Hublift und Plattformlift. Hamburg Lifte berät und unterstützt Sie auf dem Weg in Ihre neue Barrierefreiheit. Beratung, Planung, Montage und Wartung kommt alles aus einer Hand. Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Hamburg Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Hamburg Lifte

Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?

Arne Buchholz von Hamburg Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.

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Häufig gestellte Fragen zu Förderungen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

Zum Kontakt
  • Welche Auflagen gibt es bei der KfW?

    Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Soweit diese zu den jeweiligen Maßnahmen Vorgaben machen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Bei Herstellung von Barrierefreiheit ist die DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) einzuhalten. Die KfW empfiehlt vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung. Zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige oder Wohnberatungsstellen. Ferner empfiehlt die KfW eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen. (Weitere Informationen: www.kfw.de)

  • Können Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombiniert werden?

    Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:

    Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

    • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
    • Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung
    • Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
    • sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohn­einheiten

    Eingangsbereich und Wohnungszugang

    • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen
    • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
    • Wetter­schutz­maßnahmen wie Über­dachungen

    Überwindung von Treppen und Stufen

    • Einbau, Nach­rüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
    • Treppenlifte
    • barriere­reduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
    • Rampen zur Über­windung von Barrieren
  • Welche Umbaumaßnahmen werden finanziert oder bezuschusst?

    Folgende Umbaumaßnahmen im Bereich Überwindung von Treppen und Stufen werden unter anderem finanziert/bezuschusst:

    • Treppenlifte
    • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen,
    • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen,
    • Rampen zur Überwindung von Barrieren.
  • Welche Programme werden Angeboten?

    Es werden zwei unterschiedliche Programme angeboten. Es kann ein Darlehen von maximal 50.000 Euro aus dem KfW Programm 159 altersgerecht Umbauen beantragt werden. Des Weiteren wird das Programm 455 angeboten. Bei dem 10 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit als Zuschuß gewährt werden.

  • Was ist die KfW und für wen ist das Darlehen oder der Investitionszuschuss interessant?

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt KfW-Kredite bzw. den KfW-Zuschuss. Sie ist besonders für Personen attraktiv, die keine Pflegestufe haben, aber dennoch ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen wollen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen möchten.

  • Wann muss der Antrag für den Pflegekostenzuschuss gestellt werden?

    Wer noch keine Pflegeleistungen bezieht, muss vor dem Kauf des Treppenlifts bei der zuständigen Pflegekasse den entsprechenden Antrag stellen. Die Pflegekasse lässt dem Antragssteller das entsprechende Formular zukommen. Dieses muss dann ausgefüllt an die entsprechende Stelle zurückgeschickt werden. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

    Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Zuschusses gibt es nicht. Sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen allerdings erfüllt, wird der Zuschuss auch gewährt. Die wichtigsten Voraussetzunge sind:

    • Es muss eine Pflegestufe vorliegen,
    • Es ist notwendig, eine Treppe zu überwinden, um Räume wie das Badezimmer oder das Schlafzimmer aufzusuchen,
    • Es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.

    Die Voraussetzungen, die zur Bewilligung erfüllt sein müssen, finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit. Und auf folgender Seite: www.bmg.bund.de

  • Wie hoch ist der Pflegekostenzuschuss?

    Je nach Einordnung in die geltenden Pflegegrade ist seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschussbetrag von bis zu 4.000 Euro möglich. Für den Fall, dass mehrere Personen mit Pflegestufe zusammenwohnen, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden. Bei einem pflegebedürftigen Ehepaar kann die Beihilfe – unter Erfüllung der bestehenden Bedingungen – somit bis zu 8.000 Euro betragen.

  • Was ist der Pflegekostenzuschuss?

    Der Pflegekostenzuschuss ist eine finanzielle Hilfe der Pflegeversicherung. Barrierefreie Umbaumaßnahmen werden von, sofern ein Pflegegrad vorliegt, bezuschusst.

  • Welche Kosten für meinen Treppenlift übernimmt die Krankenkasse AOK?

    Die Krankenkassen wie die AOK, Barmer oder Techniker selbst übernehmen keine Kosten für Treppenlifte. Dafür sind die meist an die Krankenkassen angebundenen Pflegekassen zuständig. Um den Zuschuss von maximal 4000 € der Pflegekassen beantragen zu können, muss mindestens eine Person im Haushalt einen Pflegegrad haben.

    Finanzielle Unterstützung für Treppenlifte: So können Zuschüsse und Förderungen beantragt werden

Das sagen Kunden von Hamburg Lifte

Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden

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  • The most quotable part of the testimonial.

    "Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"

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    "Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."

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    "Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"

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    Hamburg lifte - Kontaktformular

    Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen oder vereinbaren einen Termin zur Besichtigung mit Ihnen.

    Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Hamburg Lifte
    Arne Buchholz
    Gründer und Geschäftsführer

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