Treppenlifte für Hamburg und Umgebung

Treppenlift-Förderung in Hamburg: bis zu 20.000 Euro Zuschuss

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Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl und kann die Treppe nicht überwinden.
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Hamburg fördert besser als die meisten Bundesländer – und seit 2026 noch besser

Wenn Sie in Hamburg wohnen, haben Sie Glück. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zahlt echte Zuschüsse für den barrierefreien Umbau – Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen. Viele andere Bundesländer bieten an dieser Stelle nur zinsgünstige Kredite.

Zum 1. Januar 2026 ist die Förderrichtlinie überarbeitet worden, und zwar zu Ihren Gunsten:

  • Der Förderrahmen ist von 15.000 auf 20.000 Euro je Wohnung gestiegen.
  • Die Einkommensgrenze wurde deutlich gelockert. Bisher durfte das Haushaltseinkommen die Grenze nach § 8 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) um höchstens 50 Prozent überschreiten – jetzt sind bis zu 100 Prozent möglich.
Das Beste daran: Diese Förderung lässt sich mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren. Genau das rechnen wir Ihnen im Beratungsgespräch durch.

Was Hamburg konkret für einen Treppenlift zahlt

Die IFB arbeitet nicht mit einer pauschalen Prozentzahl, sondern mit festen Beträgen je Maßnahmenmodul. Das ist ungewöhnlich – und für Sie angenehm, weil Sie vorher wissen, woran Sie sind. Für die Überwindung von Treppen und Stufen gelten diese Höchstbeträge:

Maßnahme Maximaler Zuschuss
Treppenlift mit Sitz, gerade Treppe im Innenbereich, ein Geschoss 6.230 €
Treppenlift mit Sitz, gewendelte Treppe im Innenbereich, ein Geschoss 16.480 €
Jedes weitere Geschoss bei gerader Treppe 3.100 €
Jedes weitere Geschoss bei gewendelter Treppe 6.110 €
Treppenlift mit Plattform im Außenbereich 12.360 €
Hebebühne außen, unter 100 cm Höhe 8.220 €
Hebebühne außen, ab 100 cm Höhe 12.050 €
Ggf. erforderliche Tür an der oberen Haltestelle 2.070 €
Rampe zum Hauseingang, 1. Stufe (bis 20 cm) 2.120 €
Rampe, 2. Stufe (bis 40 cm), zusätzlich 2.120 €
Rampe, jede weitere Stufe in 20-cm-Schritten 2.480 €
Aufzug zur erstmaligen Erschließung einer Eigentumswohnung 8.750 € je Wohneinheit

Der Betrag für die gewendelte Treppe ist kein Tippfehler. Kurventreppenlifte sind in der Herstellung deutlich aufwendiger, weil die Schiene individuell an Ihre Treppe angepasst wird – und die IFB trägt dem Rechnung. Bei vielen Hamburger Altbauten mit gewendeltem Treppenhaus deckt der Zuschuss einen sehr großen Teil der Kosten.

Und wenn Sie mehr umbauen wollen

Die Bausteine sind frei kombinierbar, bis der Rahmen von 20.000 Euro ausgeschöpft ist. Weitere Module, die häufig zusammen mit einem Lift beantragt werden:

  • Barrierefreies Bad mit stufenlos begehbarer Dusche: 8.650 €
  • Rollstuhlgerechtes Bad: 13.640 €
  • Elektrischer Drehtürantrieb für Haus- oder Wohnungstür: 5.130 €
  • Türverbreiterung im Innenraum: 1.190 € bis 3.100 €
  • Barrierefreie Küche: 2.370 € · rollstuhlgerechte Küche: 7.320 €
  • Rutschhemmende Bodenbeläge in Flur und Wohnräumen: 98 € je m², bis 25 m²

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheims in Hamburg.

Beim Einkommen gibt es zwei Stufen:

  • 1. Förderstufe: Ihr Haushaltseinkommen überschreitet die Grenze nach § 8 HmbWoFG um höchstens 70 Prozent. Dann gelten die vollen Fördersätze aus der Tabelle oben.
  • 2. Förderstufe: Die Überschreitung liegt zwischen 70 und 100 Prozent. Dann erhalten Sie maximal 70 Prozent der genannten Beträge.

Gut zu wissen: Wo genau Sie liegen, lässt sich vorab klären – die IFB berät dazu kostenlos, und wir bringen unsere Erfahrung aus vielen Hamburger Projekten mit ein.

Sie wohnen zur Miete? Für Sie gibt es ein eigenes IFB-Programm für den barrierefreien Umbau von Mietwohnungen. Sprechen Sie uns an, wir erklären Ihnen, wie Sie das gemeinsam mit Ihrer Vermieterin angehen.

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses bei und beraten Sie gerne.

Hamburg Lifte ist Ihr Partner beim Kauf Ihres Treppenlifts

Qualifizierte Beratung zu Treppenlift, Hublift und Plattformlift. Hamburg Lifte berät und unterstützt Sie auf dem Weg in Ihre neue Barrierefreiheit. Beratung, Planung, Montage und Wartung kommt alles aus einer Hand. Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Hamburg Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Hamburg Lifte

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Nach Abschluss der Arbeiten soll die Wohnung im Wesentlichen barrierefrei nutzbar sein. Die IFB nennt dafür fünf Punkte:

  • Die Wohnung muss barrierefrei erreichbar sein. Ausnahmsweise werden bis zu drei Stufen akzeptiert, wenn eine Rampe baulich nicht machbar ist.
  • Die Bewegung innerhalb der Wohnung muss in der Regel barrierefrei möglich sein.
  • Der Duschplatz sollte stufenlos begehbar sein; Duschtassen bis 5 cm Aufbauhöhe sind zulässig, in begründeten Fällen bis 12 cm.
  • Die Innentüren müssen 80 cm lichte Durchgangsbreite haben – das Gäste-WC ausgenommen.
  • Die Gesamtkosten müssen im Verhältnis zum Gebrauchswert und zur Nutzungsdauer vertretbar sein.

Die IFB kann im Einzelfall auch dann fördern, wenn nicht alle Punkte erfüllt sind. Das ist eine Ermessensentscheidung – und ein Grund mehr, den Antrag sorgfältig zu begründen.

Was nicht gefördert wird: Arbeiten in Eigenleistung. Die IFB zahlt nur, wenn ein Fachunternehmen die Maßnahme ausführt und eine Rechnung stellt. Für Sie heißt das: Der Weg über einen Fachbetrieb ist hier nicht die teurere, sondern die einzige förderfähige Variante.

Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?

Arne Buchholz von Hamburg Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.

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So läuft der Antrag – Schritt für Schritt

  1. Beratung, bevor irgendetwas passiert. Die IFB empfiehlt das ausdrücklich, und wir auch. Rufen Sie uns an, wir schauen uns Ihre Treppe an und sagen Ihnen, welche Module realistisch sind.
  2. Antrag vor Baubeginn einreichen. Das ist keine Formalie: Wurde vor der schriftlichen Zustimmung der IFB mit den Arbeiten begonnen, ist die Förderung ausgeschlossen. Erst der Antrag, dann der Auftrag.
  1. Unterlagen zusammenstellen. Die IFB möchte sehen:
  • Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
  • Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder (letzter Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid oder die letzten zwölf Gehaltsnachweise)
  • Ausweiskopien aller Haushaltsmitglieder, Vorder- und Rückseite
  • Baubeschreibung und vermaßter Grundriss mit Ist- und Sollzustand
  • Nachweis der Schwerbehinderung, Pflegegrad-Bescheid oder ärztliches Attest
  • Kopie des Zuwendungsbescheids der Pflegekasse
  • Fotos der Wohnung und der Eingangssituation
  • Anlage 1 mit den gewählten Maßnahmenmodulen

Wir helfen Ihnen dabei. Vermaßte Grundrisse und Fotos der Treppensituation gehören ohnehin zu unserer Aufnahme vor Ort – die bekommen Sie von uns in der Form, die die IFB sehen will.

  1. Förderzusage abwarten. Darin legt die IFB verbindlich fest, welche Module gefördert werden. Spätere Änderungen brauchen die Zustimmung der Bank.
  1. Umbauen, dokumentieren, Zuschuss erhalten. Ausgezahlt wird nach Abschluss der Arbeiten gegen fotografische Dokumentation und Schlussrechnung des Fachunternehmens. Auf der Rechnung müssen die Adresse des Objekts und der Betrag je gefördertem Modul stehen. Der Auszahlungsanspruch ist auf ein Jahr nach dem Bewilligungsbescheid befristet.

 

Pflegekasse und IFB zusammen – so rechnet es sich

Sie dürfen beide Töpfe nutzen. Es gibt allerdings eine Regel, die man kennen muss: Was die Pflegekasse erstattet, mindert die Kosten, die Sie gegenüber der IFB nachweisen. Und der IFB-Zuschuss je Modul ist immer auf den tatsächlich gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Kurventreppenlift für 17.500 Euro in einem Eimsbütteler Altbau. Die Pflegekasse bewilligt 4.180 Euro. Übrig bleiben 13.320 Euro, die Sie der IFB nachweisen – und die liegen unter dem Modulhöchstbetrag von 16.480 Euro, werden also in voller Höhe bezuschusst. Rein rechnerisch bleibt am Ende wenig bis nichts an Eigenanteil.

Deshalb ist die Reihenfolge so wichtig: Erst zur Pflegekasse, den Bescheid abwarten, dann mit diesem Bescheid zur IFB. Wer es umgekehrt macht, verschenkt Geld oder verzögert das Verfahren um Monate.

Auch die KfW-Programme können Sie ergänzend nutzen – Anträge dafür nehmen Sie ebenfalls bei der IFB Hamburg auf.

Übrigens: Für die Bewilligung erhebt die IFB keine Verwaltungsgebühr. Und wenn innerhalb von neun Jahren erneut Umbaubedarf entsteht, können Sie weitere Zuschüsse beantragen, bis der Rahmen von 20.000 Euro ausgeschöpft ist.

Wo Sie sich in Hamburg zusätzlich beraten lassen können

IFB Hamburg
Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
Telefon 040 248 46-0
info@ifbhh.de

Beratungstermine nach telefonischer Absprache.

Barrierefrei Leben e. V. – Beratungszentrum
Alsterdorfer Markt 7, 22297 Hamburg
Telefon 040 29 99 56-0

Die Beratung ist für alle Hamburger Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Man kann sich dort Umbaulösungen und technische Hilfen ansehen, bevor man entscheidet. Wir arbeiten seit Jahren gut mit dem Zentrum zusammen – und werden von dort auch weiterempfohlen.

Häufig gestellte Fragen zu Förderungen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

Zum Kontakt
  • Wie viel Zuschuss zahlt Hamburg für einen Treppenlift?

    Für einen Sitz-Treppenlift an einer geraden Innentreppe bis zu 6.230 Euro, an einer gewendelten Treppe bis zu 16.480 Euro. Jedes weitere Geschoss wird mit 3.100 Euro beziehungsweise 6.110 Euro zusätzlich gefördert. Ein Plattform-Treppenlift im Außenbereich wird mit bis zu 12.360 Euro bezuschusst.

  • Wie hoch ist die Hamburger Förderung insgesamt?

    Die Summe aller Zuschüsse ist auf 20.000 Euro je Wohnung begrenzt. Unterhalb von 3.000 Euro wird nicht gefördert – das ist die sogenannte Bagatellgrenze.

  • Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

    Nein. Die IFB Hamburg fördert mit Zuschüssen, nicht mit Darlehen. Was bewilligt und ausgezahlt wird, bleibt bei Ihnen.

  • Welche Einkommensgrenze gilt?

    Maßgeblich ist § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Bis zu 70 Prozent Überschreitung erhalten Sie die vollen Fördersätze, zwischen 70 und 100 Prozent noch maximal 70 Prozent davon. Über 100 Prozent ist keine Förderung möglich.

  • Kann ich die IFB-Förderung mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?

    Ja, ausdrücklich. Sie müssen die IFB nur über die Höhe der Erstattung informieren. Der Erstattungsbetrag mindert die nachzuweisenden Kosten, und der Zuschuss je Modul richtet sich dann nach diesen reduzierten Kosten.

  • Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Vor Baubeginn. Wurde vor der schriftlichen Zustimmung der IFB mit den Arbeiten begonnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.

  • Werden auch Arbeiten in Eigenleistung gefördert?

    Nein. Maßnahmen, die in Selbsthilfe durchgeführt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Es muss ein Fachunternehmen ausführen und eine Rechnung stellen.

  • Habe ich einen Anspruch auf die Förderung?

    Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die IFB Hamburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird in der Praxis aber regelmäßig bewilligt.

  • Bekomme ich die Förderung auch als Mieter?

    Für Mietwohnungen gibt es ein eigenes IFB-Programm, das sich an Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Wohnungen richtet. Sprechen Sie uns an – wir haben Erfahrung damit, solche Vorhaben gemeinsam mit Vermietern auf den Weg zu bringen.

  • Kann ich später noch einmal Förderung beantragen?

    Ja. Entsteht innerhalb von neun Jahren nach der Bewilligung erneut Umbaubedarf – im selben oder in einem anderen Objekt – können weitere Zuschüsse gewährt werden, bis der Rahmen von 20.000 Euro ausgeschöpft ist.

Stand: August 2026, Förderrichtlinie der IFB Hamburg gültig ab 1. Januar 2026. Förderbedingungen können sich ändern – wir prüfen für Sie den aktuellen Stand.

Das sagen Kunden von Hamburg Lifte

Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden

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  • The most quotable part of the testimonial.

    "Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"

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    "Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."

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    "Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"

  • Kontaktieren Sie uns gerne

    Hamburg lifte - Kontaktformular

    Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen oder vereinbaren einen Termin zur Besichtigung mit Ihnen.

    Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Hamburg Lifte
    Arne Buchholz
    Gründer und Geschäftsführer

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