Welche Fördervoraussetzungen gelten nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz?

  • Das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen darf die Einkommensgrenzen nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz nicht übersteigen; die Einkommensgruppen A, B und C entscheiden über den Fördersatz.
  • Die finanzielle Belastung muss auf Dauer tragbar sein – nach Abzug der Belastung müssen dem Haushalt bestimmte Mindestbeträge für den Lebensunterhalt verbleiben.
  • Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten sind einzubringen (7,5 Prozent bei zwei und mehr Kindern oder bei Menschen mit Behinderung).
  • Mit der Modernisierung darf vor Erteilung der Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
  • Eine Altersgrenze für Antragstellende gibt es seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr.

Mehr Informationen und die Antragsformulare bei der NBank.

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Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Hamburg Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Treppenlift in Wohnhaus vor grauer Wand. Schiene führt an der Wand entlang in den ersten Stock.
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