Wann zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?
Die Krankenkasse selbst zahlt keinen Anteil beim Kauf eines Treppenlifts – zuständig ist die an die Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse. Wenn eine Person im Haushalt einen Pflegegrad hat, kann dort ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden. Der Betrag liegt bei einmalig maximal 4.180 Euro pro Person (Stand 2026).
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Hamburg Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
Was ist ein Hublift / Hebelift?
Kategorie: Hublift
Weitere Informationen erhalten Sie im Hamburg-Lifte Treppenlift-Ratgeber
