Treppenlifte für Niedersachsen

Programme zur Förderung der Barrierefreiheit in Niedersachsen

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Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl und kann die Treppe nicht überwinden.
Höchste Qualitätsstandards für Ihre Sicherheit und Zufriedenheit

Regionale Fördermöglichkeiten von Liften, Aufzügen und Rampen durch das Land Niedersachsen

Das Land Niedersachsen fördert die barrierefreie Umgestaltung von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz niedergeschrieben. Die Förderung soll der besseren Versorgung von Rollstuhlbenutzern, Menschen mit sonstigen Behinderungen und älteren Menschen mit geeignetem Wohnraum dienen. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und sogenannte sonst dinglich Verfügungsberechtigte Personen. Die Stadt Hannover unterhält ein separates Programm, das Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover.

Ihr Weg zum Pflegekostenzuschuss – Mit unserer Unterstützung.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und beantworten alle Ihre Fragen.

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Arne Buchholz bespricht den Aufbau eines Treppenliftes mit einem Kunden

Allgemeine Mietraumförderung laut Niedersächsischem Wohnraumfördergesetz

Das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz bildet die Grundlage für die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen. Ein zentrales Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Gesetzes werden daher Maßnahmen zur Schaffung und Anpassung von barrierefreiem Wohnraum gefördert. Dies umfasst sowohl den Neubau als auch die Modernisierung bestehender Wohnungen und Häuser. Die Förderung soll es den Menschen ermöglichen, ihr Wohnumfeld so zu gestalten, dass es ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Es gibt verschiedene Förderarten, unter anderen werden Darlehen gewährt. Hierbei ist wichtig, sich vorab genaustens zu erkundigen, da die Förderhöhe und Förderbedingungen von Faktoren, wie der Gesamtkosten abhängig ist.

Neben Darlehen kann auch ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden, wenn Wohnraum geschaffen wird, der den Anforderungen an barrierefrei nutzbare Wohnungen gemäß der als technische Baubestimmung eingeführten DIN 18040-2:2011-9, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen entspricht.

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung)

Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?

Arne Buchholz von Hamburg Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.

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Häufig gestellte Fragen zu Förderungen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

Zum Kontakt
  • Kann ich später noch einmal Förderung beantragen?

    Ja. Entsteht innerhalb von neun Jahren nach der Bewilligung erneut Umbaubedarf – im selben oder in einem anderen Objekt – können weitere Zuschüsse gewährt werden, bis der Rahmen von 20.000 Euro ausgeschöpft ist.

  • Bekomme ich die Förderung auch als Mieter?

    Für Mietwohnungen gibt es ein eigenes IFB-Programm, das sich an Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Wohnungen richtet. Sprechen Sie uns an – wir haben Erfahrung damit, solche Vorhaben gemeinsam mit Vermietern auf den Weg zu bringen.

  • Habe ich einen Anspruch auf die Förderung?

    Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die IFB Hamburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird in der Praxis aber regelmäßig bewilligt.

  • Werden auch Arbeiten in Eigenleistung gefördert?

    Nein. Maßnahmen, die in Selbsthilfe durchgeführt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Es muss ein Fachunternehmen ausführen und eine Rechnung stellen.

  • Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Vor Baubeginn. Wurde vor der schriftlichen Zustimmung der IFB mit den Arbeiten begonnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.

  • Kann ich die IFB-Förderung mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?

    Ja, ausdrücklich. Sie müssen die IFB nur über die Höhe der Erstattung informieren. Der Erstattungsbetrag mindert die nachzuweisenden Kosten, und der Zuschuss je Modul richtet sich dann nach diesen reduzierten Kosten.

  • Welche Einkommensgrenze gilt?

    Maßgeblich ist § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Bis zu 70 Prozent Überschreitung erhalten Sie die vollen Fördersätze, zwischen 70 und 100 Prozent noch maximal 70 Prozent davon. Über 100 Prozent ist keine Förderung möglich.

  • Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

    Nein. Die IFB Hamburg fördert mit Zuschüssen, nicht mit Darlehen. Was bewilligt und ausgezahlt wird, bleibt bei Ihnen.

  • Wie hoch ist die Hamburger Förderung insgesamt?

    Die Summe aller Zuschüsse ist auf 20.000 Euro je Wohnung begrenzt. Unterhalb von 3.000 Euro wird nicht gefördert – das ist die sogenannte Bagatellgrenze.

  • Wie viel Zuschuss zahlt Hamburg für einen Treppenlift?

    Für einen Sitz-Treppenlift an einer geraden Innentreppe bis zu 6.230 Euro, an einer gewendelten Treppe bis zu 16.480 Euro. Jedes weitere Geschoss wird mit 3.100 Euro beziehungsweise 6.110 Euro zusätzlich gefördert. Ein Plattform-Treppenlift im Außenbereich wird mit bis zu 12.360 Euro bezuschusst.

Das sagen Kunden von Hamburg Lifte

Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden

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  • The most quotable part of the testimonial.

    "Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"

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    "Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."

  • The most quotable part of the testimonial.

    "Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"

  • Kontaktieren Sie uns gerne

    Hamburg lifte - Kontaktformular

    Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen oder vereinbaren einen Termin zur Besichtigung mit Ihnen.

    Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Hamburg Lifte
    Arne Buchholz
    Gründer und Geschäftsführer

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    Hamburg Lifte hat 4,90 von 5 Sternen von 64 Bewertungen auf Google | Sichere Treppenlifte für Hamburg