Treppenlifte für Niedersachsen

Programme zur Förderung der Barrierefreiheit in Niedersachsen

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Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl und kann die Treppe nicht überwinden.
Höchste Qualitätsstandards für Ihre Sicherheit und Zufriedenheit

Regionale Fördermöglichkeiten von Liften, Aufzügen und Rampen durch das Land Niedersachsen

Das Land Niedersachsen fördert die barrierefreie Umgestaltung von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz niedergeschrieben. Die Förderung soll der besseren Versorgung von Rollstuhlbenutzern, Menschen mit sonstigen Behinderungen und älteren Menschen mit geeignetem Wohnraum dienen. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und sogenannte sonst dinglich Verfügungsberechtigte Personen. Die Stadt Hannover unterhält ein separates Programm, das Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover.

Ihr Weg zum Pflegekostenzuschuss – Mit unserer Unterstützung.

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Arne Buchholz bespricht den Aufbau eines Treppenliftes mit einem Kunden

Allgemeine Mietraumförderung laut Niedersächsischem Wohnraumfördergesetz

Das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz bildet die Grundlage für die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen. Ein zentrales Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Gesetzes werden daher Maßnahmen zur Schaffung und Anpassung von barrierefreiem Wohnraum gefördert. Dies umfasst sowohl den Neubau als auch die Modernisierung bestehender Wohnungen und Häuser. Die Förderung soll es den Menschen ermöglichen, ihr Wohnumfeld so zu gestalten, dass es ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Es gibt verschiedene Förderarten, unter anderen werden Darlehen gewährt. Hierbei ist wichtig, sich vorab genaustens zu erkundigen, da die Förderhöhe und Förderbedingungen von Faktoren, wie der Gesamtkosten abhängig ist.

Neben Darlehen kann auch ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden, wenn Wohnraum geschaffen wird, der den Anforderungen an barrierefrei nutzbare Wohnungen gemäß der als technische Baubestimmung eingeführten DIN 18040-2:2011-9, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen entspricht.

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung)

Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?

Arne Buchholz von Hamburg Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.

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Häufig gestellte Fragen zu Förderungen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

Zum Kontakt
  • Welche Fördervoraussetzungen gibt es im Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes?

    • Das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen darf die Einkommensgrenze nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 DVO-NWoFG nicht übersteigen.
    • Die finanzielle Belastung muss unter Berücksichtigung der Zuwendung auf Dauer tragbar sein. In der Regel muss nach Abzug der Belastung ein Betrag für den Lebensunterhalt von mindestens 10 % über den maßgeblichen Regelsätzen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) verbleiben.
    • Die Eigenleistungen sollen 15 % der Gesamtkosten (z. B. Bargeld, Guthaben oder Sach- und Arbeitsleistungen) betragen.
    • Mit der Modernisierung darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen sein.

    Mehr Informationen unter: https://www.nbank.de

  • Bedingungen des Niedersächsischen Wohnraumfördersgesetzes (NWoFG)

    • Kosten zwischen 10.000 EUR bis 75.000 Euro: Darlehen werden bis zu 40 % der Gesamtkosten gewährt.
    • Darlehen bis 25.000 Euro: In diesen Fällen werden bis zu 85 % der Gesamtmaßnahme gefördert. Das Darlehen ist dann bis maximal 2 % zu verzinsen und bis maximal 5 % zu tilgen.
    • Kosten unter 10.000 Euro: Keine Förderung
    • Zinsen: 1.–10. Jahr: 0 % bzw. bis 2 %*
    • ab 11. Jahr: marktüblich (höchstens 6 %
    • *Sofern die Tragbarkeit der finanziellen Belastung aus dem Objekt es zulässt, kann eine Verzinsung von bis zu 2 % ab Auszahlung sowie eine Kürzung des Förderbetrages durch die Bewilligungsstelle vorgenommen werden.
    • Tilgung: 2 % – Eine Tilgungserhöhung bleibt vorbehalten, falls die Restnutzungsdauer der Wohnung gering ist.
    • Jährlicher Verwaltungskostenbeitrag:
    • 0,5 % vom Darlehensursprungsbetrag,
    • 0,25 % nach Tilgung der Hälfte des Darlehens
    • Bearbeitungsentgelt: Einmalig 1 % des Darlehensbetrages
    • Sicherheiten: Sie stellen grundpfandrechtliche Sicherheiten durch eine nachrangige Grundschuld. Bei Darlehen bis zu 20.000 Euro kann auf eine grundbuchliche Absicherung verzichtet werden.
    • Auszahlung: Das Darlehen wird entsprechend dem Baufortschritt in Raten ausgezahlt, sobald die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zur Auszahlung der letzten Rate muss die Schlussbescheinigung der Wohnraumförderstelle (WFS) innerhalb von 15 Monaten nach Abschluss des Darlehensvertrages vorliegen.
  • Niedersächsisches Wohnraumförderprogramm

    Das Programm wendet sich an Hauseigentümer, die ein selbstgenutztes Wohngebäude altersgerecht modernisieren wollen. Unter die altengerechte Modernisierung von Wohneigentum fallen:

    • z.B. barrierereduzierende Maßnahmen bei der Wohnraumanpassung.
    • Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küche, Bad und Flur.
    • Anpassung von Bedienelementen und Sanitärobjekten.

    Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der altersgerechten Modernisierung verursacht werden, fallen unter die Modernisierung.

  • Welche Auflagen gibt es bei der KfW?

    Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Soweit diese zu den jeweiligen Maßnahmen Vorgaben machen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Bei Herstellung von Barrierefreiheit ist die DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) einzuhalten. Die KfW empfiehlt vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung. Zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige oder Wohnberatungsstellen. Ferner empfiehlt die KfW eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen. (Weitere Informationen: www.kfw.de)

  • Können Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombiniert werden?

    Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:

    Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

    • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
    • Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung
    • Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
    • sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohn­einheiten

    Eingangsbereich und Wohnungszugang

    • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen
    • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
    • Wetter­schutz­maßnahmen wie Über­dachungen

    Überwindung von Treppen und Stufen

    • Einbau, Nach­rüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
    • Treppenlifte
    • barriere­reduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
    • Rampen zur Über­windung von Barrieren
  • Welche Umbaumaßnahmen werden finanziert oder bezuschusst?

    Folgende Umbaumaßnahmen im Bereich Überwindung von Treppen und Stufen werden unter anderem finanziert/bezuschusst:

    • Treppenlifte
    • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen,
    • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen,
    • Rampen zur Überwindung von Barrieren.
  • Welche Programme werden Angeboten?

    Es werden zwei unterschiedliche Programme angeboten. Es kann ein Darlehen von maximal 50.000 Euro aus dem KfW Programm 159 altersgerecht Umbauen beantragt werden. Des Weiteren wird das Programm 455 angeboten. Bei dem 10 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit als Zuschuß gewährt werden.

  • Was ist die KfW und für wen ist das Darlehen oder der Investitionszuschuss interessant?

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt KfW-Kredite bzw. den KfW-Zuschuss. Sie ist besonders für Personen attraktiv, die keine Pflegestufe haben, aber dennoch ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen wollen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen möchten.

  • Wann muss der Antrag für den Pflegekostenzuschuss gestellt werden?

    Wer noch keine Pflegeleistungen bezieht, muss vor dem Kauf des Treppenlifts bei der zuständigen Pflegekasse den entsprechenden Antrag stellen. Die Pflegekasse lässt dem Antragssteller das entsprechende Formular zukommen. Dieses muss dann ausgefüllt an die entsprechende Stelle zurückgeschickt werden. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

    Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Zuschusses gibt es nicht. Sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen allerdings erfüllt, wird der Zuschuss auch gewährt. Die wichtigsten Voraussetzunge sind:

    • Es muss eine Pflegestufe vorliegen,
    • Es ist notwendig, eine Treppe zu überwinden, um Räume wie das Badezimmer oder das Schlafzimmer aufzusuchen,
    • Es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.

    Die Voraussetzungen, die zur Bewilligung erfüllt sein müssen, finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit. Und auf folgender Seite: www.bmg.bund.de

Das sagen Kunden von Hamburg Lifte

Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden

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  • The most quotable part of the testimonial.

    "Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"

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    "Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."

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    "Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"

  • Kontaktieren Sie uns gerne

    Hamburg lifte - Kontaktformular

    Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen oder vereinbaren einen Termin zur Besichtigung mit Ihnen.

    Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Hamburg Lifte
    Arne Buchholz
    Gründer und Geschäftsführer

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