Treppenlifte für Hamburg und Umgebung

Förderung und Zuschuss für Barrierefreiheit sind möglich

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Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl und kann die Treppe nicht überwinden.

Habe ich beim Kauf eines Treppenliftes das Recht auf Förderungen?

Ja, in vielen Fällen können Sie für den Einbau eines Treppenlifts staatliche Förderungen und Zuschüsse erhalten, da dieser zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrem Zuhause beiträgt. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierefreiheit anbieten. Dazu gehören beispielsweise Förderungen durch die Pflegeversicherung oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Bei Hamburg Lifte begleiten wir Sie umfassend durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur ersten Fahrt mit Ihrem neuen Lift. Einer unserer erfahrenen Mitarbeiter steht Ihnen dabei als fester Ansprechpartner zur Seite, der Sie von der ersten Beratung an persönlich betreut und Ihnen auch nach dem Einbau, beispielsweise bei Wartungsfragen, zur Verfügung steht. So haben Sie stets einen vertrauten Experten an Ihrer Seite.

Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?

Arne Buchholz von Hamburg Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.

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Recht auf Teilhabe

Der Begriff "barrierefreies Bauen" hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt und umfasst heute viel mehr als nur die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen Einschränkungen. Neben Senioren und Rollstuhlfahrern werden nun auch die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen, kognitiven Einschränkungen oder besonderen Größen berücksichtigt.

Barrierefreiheit kommt aber nicht nur Menschen mit Behinderung zugute. Auch Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit Gepäck oder einfach jeder, der sich im Alltag leicht und sicher bewegen möchte, profitiert von einem barrierefreien Umfeld. Kurz gesagt: Barrierefreiheit bedeutet mehr Lebensqualität für alle!

Mit dem Einbau eines Treppenlifts tragen Sie aktiv zu einem barrierefreien Zuhause bei und ermöglichen sich und Ihren Lieben mehr Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben. Dies entspricht nicht nur dem im Sozialgesetzbuch (§ 4, Artikel 1, SGB IX) verankerten Recht auf Teilhabe, sondern auch den Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 in Deutschland ratifiziert wurde.

Pflegekostenzuschuss für den Kauf Ihres Treppenliftes 

Finazielle Entlastung ist möglich und wir stehen Ihnen dabei zur Seite

Der Pflegekostenzuschuss ist eine äußerst hilfreiche finanzielle Unterstützung, die durch die Pflegeversicherung über die Krankenkassen angeboten wird. Dieser Zuschuss ist insbesondere für Personen von Bedeutung, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit barrierefreie Umbaumaßnahmen in ihrem Zuhause benötigen. Seit dem 1. Januar 2015 ermöglicht dieser Zuschuss Menschen mit einem Pflegegrad, ihre Wohnsituation zu verbessern, zum Beispiel durch den Einbau eines Treppenlifts. Gut zu wissen: Auch andere Umbaumaßnahmen, wie bspw. die Installation von barrierefreihen Sanitäranlagen, werden über den Pflegekostenzuschuss abgedeckt.

Die Höhe des Pflegekostenzuschusses hängt von der Einstufung in einen der geltenden Pflegegrade ab. Abhängig von dieser Einstufung können pflegebedürftige Menschen Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro erhalten. Diese finanzielle Unterstützung kann erheblich dazu beitragen, das Wohnumfeld so anzupassen, dass es den individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Eine wichtige Information für Wohngemeinschaften ist, dass der Zuschuss pro Person beantragt werden kann. Dies bedeutet, dass in Wohngemeinschaften, in denen mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegraden zusammenwohnen, jeder Einzelne von diesem Zuschuss profitieren kann. Bei einem pflegebedürftigen Ehepaar besteht sogar die Möglichkeit, unter Erfüllung der geltenden Bedingungen, einen Zuschuss von bis zu 8.360 Euro zu erhalten.

Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess für den Pflegekostenzuschuss zu informieren. Wichtig zu wissen ist, dass der Zuschuss vor dem Kauf des Treppenlifts beantragt werden muss. Wir von Hamburg Lifte helfen Ihnen gerne dabei, die Unterlagen für die Beantragung zusammenzustellen. Der Zuschuss kann übrigens nicht nur für Treppenlifte beantragt werden, sondern auch für andere Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie zum Beispiel die Anpassung von Sanitäranlagen.

Wenn Sie Fragen zur Beantragung von Förderungen haben oder mehr über unsere Treppenlifte, Hublifte und Plattformlifte erfahren möchten, stehen wir Ihnen bei Hamburg Lifte gerne zur Seite. Wir bieten Ihnen nicht nur erstklassige Qualität unserer Produkte, sondern auch eine umfassende Beratung, professionelle Montage und verlässlichen Service im Nachhinein, um sicherzustellen, dass Sie von allen verfügbaren finanziellen Unterstützungen profitieren können. Unser Ziel ist es, die Mobilität und Lebensqualität unserer Kunden und Kundinnen zu verbessern und ihnen ein sicheres und komfortables Zuhause zu ermöglichen.

Hamburg Lifte ist Ihr Partner beim Kauf Ihres Treppenlifts

Qualifizierte Beratung zu Treppenlift, Hublift und Plattformlift. Hamburg Lifte berät und unterstützt Sie auf dem Weg in Ihre neue Barrierefreiheit. Beratung, Planung, Montage und Wartung kommt alles aus einer Hand. Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Hamburg Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Hamburg Lifte

Darlehen oder Investitionszuschuss durch die KfW

Sie möchten Ihr Zuhause barrierefrei gestalten, haben aber keinen Pflegegrad? Kein Problem! Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet attraktive Fördermöglichkeiten für alle, die ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen möchten – unabhängig von einer Pflegebedürftigkeit.

Mit einem KfW-Kredit oder einem KfW-Zuschuss können Sie beispielsweise den Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder den Umbau Ihres Badezimmers finanzieren. Die KfW-Förderung ist ideal für alle, die

  • ihre Wohnimmobilie barrierearm umbauen möchten oder
  • barrierearm umgebauten Wohnraum kaufen möchten (als Ersterwerber).

Welche Vorteile bietet die KfW-Förderung?

  • Günstige Zinsen: KfW-Kredite zeichnen sich durch besonders niedrige Zinssätze aus.
  • Flexible Tilgung: Sie können die Tilgungsmodalitäten individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen.
  • Zuschüsse: In manchen Fällen können Sie sogar Zuschüsse erhalten, die Sie nicht zurückzahlen müssen.

Förderungen durch das Sozial- und Grundsicherungsamt

Unterstützung ohne Pflegegrad und mögliche KfW-Förderung

Wussten Sie, dass Sie unter Umständen auch dann finanzielle Unterstützung für den Einbau eines Treppenlifts erhalten können, wenn Sie keinen Pflegegrad haben und die KfW-Förderung für Sie nicht in Frage kommt?

Der Sozialhilfeträger kann die Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für behinderte und ältere Menschen finanziell unterstützen. Hierzu zählt beispielsweise der notwendige Umbau einer vorhandenen Wohnung, also auch der Einbau eines Treppenlifts. Ein Anspruch auf Leistungen nach den Bestimmungen des SGB XII (früher BSHG) kann geltend gemacht werden, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist, z.B. die Pflegekasse. Die Leistungen von Sozial- und Grundsicherungsamt sind jedoch immer abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller. Und können gegebenenfalls auch nur als Darlehen gewährt werden. 

Was müssen Sie beachten?

  • Einkommen und Vermögen: Die Leistungen des Sozial- und Grundsicherungsamts sind abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
  • Darlehen: Die Unterstützung kann als Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden.
  • Antrag: Sie müssen einen Antrag beim Sozial- und Grundsicherungsamt stellen.

Ihr Weg zum Pflegekostenzuschuss – Mit unserer Unterstützung.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und beantworten alle Ihre Fragen.

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Arne Buchholz bespricht den Aufbau eines Treppenliftes mit einem Kunden

Darlehen oder Investitionszuschuss durch die KfW

Sie möchten Ihr Zuhause barrierefrei gestalten, haben aber keinen Pflegegrad? Kein Problem! Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet attraktive Fördermöglichkeiten für alle, die ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen möchten – unabhängig von einer Pflegebedürftigkeit.

Mit einem KfW-Kredit oder einem KfW-Zuschuss können Sie beispielsweise den Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder den Umbau Ihres Badezimmers finanzieren. Die KfW-Förderung ist ideal für alle, die

  • ihre Wohnimmobilie barrierearm umbauen möchten oder
  • barrierearm umgebauten Wohnraum kaufen möchten (als Ersterwerber).

Welche Vorteile bietet die KfW-Förderung?

  • Günstige Zinsen: KfW-Kredite zeichnen sich durch besonders niedrige Zinssätze aus.
  • Flexible Tilgung: Sie können die Tilgungsmodalitäten individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen.
  • Zuschüsse: In manchen Fällen können Sie sogar Zuschüsse erhalten, die Sie nicht zurückzahlen müssen.

Regionale Förderungen in Norddeutschland

Es gibt weitere Förderungen, die abhängig vom Wohnort sind.

Verschiedene Landesregierungen haben Fördermaßnahmen erlassen, um mobilitätseingeschränkten Personen zu ermöglichen länger in der eigenen Wohnung leben zu können. Aktuell fördern Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen sowie die Region Hannover den Einbau eines Treppenlifts. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu diesen regionalen Förderungen.

Kostenübernahme nach einem Unfall

Die Kostenübernahme für den Treppenlift kann auch erfolgen, wenn Sie infolge eines Unfalls auf Hilfe angewiesen sind. Die Kosten werden je nach Zuständigkeit von der Unfallkasse, der Berufsgenossenschaft oder der Haftpflichtversicherung getragen. Dies ist jedoch individuell von verschiedenen Faktoren abhängig.

Häufig gestellte Fragen zu Förderungen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

Zum Kontakt
  • Welche Auflagen gibt es bei der KfW?

    Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Soweit diese zu den jeweiligen Maßnahmen Vorgaben machen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Bei Herstellung von Barrierefreiheit ist die DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) einzuhalten. Die KfW empfiehlt vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung. Zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige oder Wohnberatungsstellen. Ferner empfiehlt die KfW eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen. (Weitere Informationen: www.kfw.de)

  • Können Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombiniert werden?

    Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:

    Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

    • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
    • Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung
    • Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
    • sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohn­einheiten

    Eingangsbereich und Wohnungszugang

    • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen
    • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
    • Wetter­schutz­maßnahmen wie Über­dachungen

    Überwindung von Treppen und Stufen

    • Einbau, Nach­rüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
    • Treppenlifte
    • barriere­reduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
    • Rampen zur Über­windung von Barrieren
  • Welche Umbaumaßnahmen werden finanziert oder bezuschusst?

    Folgende Umbaumaßnahmen im Bereich Überwindung von Treppen und Stufen werden unter anderem finanziert/bezuschusst:

    • Treppenlifte
    • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen,
    • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen,
    • Rampen zur Überwindung von Barrieren.
  • Welche Programme werden Angeboten?

    Es werden zwei unterschiedliche Programme angeboten. Es kann ein Darlehen von maximal 50.000 Euro aus dem KfW Programm 159 altersgerecht Umbauen beantragt werden. Des Weiteren wird das Programm 455 angeboten. Bei dem 10 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit als Zuschuß gewährt werden.

  • Was ist die KfW und für wen ist das Darlehen oder der Investitionszuschuss interessant?

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt KfW-Kredite bzw. den KfW-Zuschuss. Sie ist besonders für Personen attraktiv, die keine Pflegestufe haben, aber dennoch ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen wollen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen möchten.

  • Wann muss der Antrag für den Pflegekostenzuschuss gestellt werden?

    Wer noch keine Pflegeleistungen bezieht, muss vor dem Kauf des Treppenlifts bei der zuständigen Pflegekasse den entsprechenden Antrag stellen. Die Pflegekasse lässt dem Antragssteller das entsprechende Formular zukommen. Dieses muss dann ausgefüllt an die entsprechende Stelle zurückgeschickt werden. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

    Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Zuschusses gibt es nicht. Sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen allerdings erfüllt, wird der Zuschuss auch gewährt. Die wichtigsten Voraussetzunge sind:

    • Es muss eine Pflegestufe vorliegen,
    • Es ist notwendig, eine Treppe zu überwinden, um Räume wie das Badezimmer oder das Schlafzimmer aufzusuchen,
    • Es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.

    Die Voraussetzungen, die zur Bewilligung erfüllt sein müssen, finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit. Und auf folgender Seite: www.bmg.bund.de

  • Wie hoch ist der Pflegekostenzuschuss?

    Je nach Einordnung in die geltenden Pflegegrade ist seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschussbetrag von bis zu 4.000 Euro möglich. Für den Fall, dass mehrere Personen mit Pflegestufe zusammenwohnen, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden. Bei einem pflegebedürftigen Ehepaar kann die Beihilfe – unter Erfüllung der bestehenden Bedingungen – somit bis zu 8.000 Euro betragen.

  • Was ist der Pflegekostenzuschuss?

    Der Pflegekostenzuschuss ist eine finanzielle Hilfe der Pflegeversicherung. Barrierefreie Umbaumaßnahmen werden von, sofern ein Pflegegrad vorliegt, bezuschusst.

  • Welche Kosten für meinen Treppenlift übernimmt die Krankenkasse AOK?

    Die Krankenkassen wie die AOK, Barmer oder Techniker selbst übernehmen keine Kosten für Treppenlifte. Dafür sind die meist an die Krankenkassen angebundenen Pflegekassen zuständig. Um den Zuschuss von maximal 4000 € der Pflegekassen beantragen zu können, muss mindestens eine Person im Haushalt einen Pflegegrad haben.

    Finanzielle Unterstützung für Treppenlifte: So können Zuschüsse und Förderungen beantragt werden

Das sagen Kunden von Hamburg Lifte

Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden

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  • The most quotable part of the testimonial.

    "Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"

  • The most quotable part of the testimonial.

    "Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."

  • The most quotable part of the testimonial.

    "Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"

  • Kontaktieren Sie uns gerne

    Hamburg lifte - Kontaktformular

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    Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Hamburg Lifte
    Arne Buchholz
    Gründer und Geschäftsführer

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