Bedingungen der niedersächsischen Wohnraumförderung (NWoFG)
Seit dem 1. Juli 2026 gelten für die barrierereduzierende Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum diese Konditionen:
- Gesamtkosten bis 15.000 Euro: reiner Zuschuss von 40 Prozent (Einkommensgruppe A) beziehungsweise 30 Prozent (Gruppen B und C) – maximal 6.000 Euro beziehungsweise 4.500 Euro.
- Gesamtkosten ab 15.001 Euro: Kombination aus Förderdarlehen und Zuschuss.
- Darlehenskonditionen: 0 Prozent Zinsen in den Jahren 1 bis 15, danach marktüblich; Tilgung 2 Prozent jährlich.
- Eigenmittel: mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten, bei zwei und mehr Kindern oder bei Menschen mit Behinderung 7,5 Prozent.
- Keine Untergrenze mehr: Die frühere 10.000-Euro-Grenze ist entfallen.
Maßgeblich ist die Produktinformation der NBank in der jeweils gültigen Fassung.
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Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Hamburg Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
Was ist ein Hublift / Hebelift?
Kategorie: Hublift
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