Finanzielle Unterstützung für Treppenlifte

So können Zuschüsse und Förderungen beantragt werden

Arne Buchholz Geschäftsführer HamburgLifte

von Arne Buchholz

28.10.2023

Förderungen für Treppenlifte durch die Pflegekasse - Hamburg Lifte

Im Laufe des Lebens können sich die Anforderungen an die Wohnsituation grundlegend ändern, insbesondere im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit.

Der Wunsch nach Mobilität und einem barrierefreien Zuhause wird dann besonders wichtig. Ein Treppenlift kann in solchen Situationen eine große Hilfe sein, seine Freiheit im Zuhause wieder zu erlangen.


Doch wie finanzieren Sie die Anschaffung eines Treppenlifts?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte beantragen können. Dazu gehört auch die Unterstützung durch Ihre Pflegekasse. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen sollten, um finanzielle Unterstützung zu erhalten und welche zusätzlichen Möglichkeiten es gibt. Ihr Ziel ist es, weiterhin ein selbstständiges und angenehmes Leben zu führen und wir möchten Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Lösung hierfür zu finden.


Die Pflegekasse als potenzieller Geldgeber für Treppenlifte


Wenn Sie oder eine Person in Ihrem Haushalt einen Pflegegrad hat, gibt es die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für einen Treppenlift zu erhalten.

Die an die Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse muss einmalig einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Auch Treppenlifte zählen zu diesen Maßnahmen. Der Zuschuss beträgt einmalig bis zu 4.000 Euro pro Person. Es kann der Zuschuss später erneut gewährt werden, z.B. bei Erhöhung des Pflegegrades, dies ist dann aber eine freiwillige Leistung Ihrer Pflegekasse.

Der Antrag auf den Zuschuss für den Wohnungsumbau muss gestellt werden, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Auf diese Weise wissen Sie allerdings auch im Voraus, mit welchem Geldbetrag Sie rechnen können. Wenn bisher noch kein Pflegegrad vorliegt, müssen Sie diesen zuerst beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass zwischen der Bewilligung des Pflegegrads und der Genehmigung des Treppenliftzuschusses einige Zeit vergehen kann. In solch einem Fall können Sie den Bau des Treppenlifts noch nicht starten.

Die Beantragung eines Zuschusses muss schriftlich bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie oder die zu pflegende Person versichert ist, erfolgen. Die Krankenkasse leitet den Antrag an die Pflegekasse weiter. Neben persönlichen Angaben müssen Sie die geplante Baumaßnahme beschreiben und die Gründe für den Umbau darlegen. Die Pflegekasse wird außerdem einen Kostenvoranschlag und Informationen darüber verlangen, ob bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durchgeführt wurden.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Zuschuss pro Person und pro Maßnahme gewährt wird. Das bedeutet, dass das Geld für jede pflegebedürftige Person im Haushalt (bis zu maximal vier Personen) beantragt werden kann. Sollten Sie bereits 4.000 Euro für eine Umbaumaßnahme erhalten haben, aber sich der Pflegegrad geändert haben, so können Sie erneut Geld beantragen. Die Pflegekasse wird wahrscheinlich nur einer erneuten Bezuschussung zustimmen, wenn es sich um eine anders gelagerte Umbaumaßnahme handelt. Wurde z.B. bei Pflegegrad 1 eine stufenlose Dusche eingebaut und später bei Pflegegrad 4 wird ein Treppenlift beantragt, so kann eine erneute Bezuschussung erfolgen.

Im Falle einer Ablehnung des Antrags muss dies begründet werden. Sie haben jedoch das Recht, Einspruch einzulegen. Es kann sinnvoll sein, Unterstützung bei Pflegeberatungsstellen zu suchen, um in solchen Fällen weiterzuhelfen. Auch Hamburg Lifte unterstützt Sie gerne bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses.


Weitere Optionen zur Finanzierung von Treppenliften


Neben der Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Ihren Treppenlift zu erhalten. Diese können zum Teil parallel zu den Leistungen der Pflegekasse beantragt werden. Wichtig zu wissen ist, dass es weitere Stellen gibt, die nur dann zuständig sind, wenn alle anderen Stellen Ihren Antrag abgelehnt haben.

In einigen Fällen können auch Kommunen oder Landkreise finanzielle Hilfen anbieten. Es lohnt sich, bei den örtlichen Behörden nachzufragen, ob es spezielle Programme oder Zuschüsse gibt, die Sie in Anspruch nehmen können. Dies ist insbesondere in Hamburg der Fall. Alternativ rufen Sie gerne bei Hamburg Lifte an, oder schreiben Sie uns. Wir kennen uns aus und helfen Ihnen gerne weiter.

Auch bei Stiftungen oder karitativen Einrichtungen können Sie sich nach Fördermöglichkeiten erkundigen. Einige von ihnen bieten finanzielle Unterstützung für barrierefreie Umbauten und Mobilitätshilfen an. Die Bedingungen und Voraussetzungen variieren von Organisation zu Organisation, daher ist eine gründliche Recherche ratsam.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung von Steuererleichterungen. In einigen Fällen können die Kosten für einen Treppenlift steuerlich geltend gemacht werden. Hier empfiehlt es sich, mit einem Steuerberater oder Finanzexperten Kontakt aufzunehmen, um die genauen Möglichkeiten zu besprechen.

Die Finanzierung eines Treppenlifts kann eine komplexe Angelegenheit sein, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Jede Option hat ihre eigenen Bedingungen, und es ist wichtig, die für Ihre Situation am besten geeignete Lösung zu finden. Unsere Mission ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Mobilität und Lebensqualität zu Hause zu verbessern, und dazu gehört auch die Suche nach geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten.


Bildquelle: AdobeStock_13896683

Sie wünschen Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln?

Arne Buchholz und das Team von Hamburg Lifte sind jederzeit für Sie ansprechbar. Wir freuen uns Sie kennenzulernen und beraten Sie gerne. Sie erreichen uns telefonisch unter 040 851 807 03 oder über unser Kontaktformular.

Arne Buchholz Geschäftsführer