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Häufig gestellte Fragen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

  • Wann zahlt die Kran­ken­kas­se einen Treppenlift?

    Die Krankenkasse selbst zahlt keinen Anteil beim Kauf eines Treppenlifts – zuständig ist die an die Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse. Wenn eine Person im Haushalt einen Pflegegrad hat, kann dort ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden. Der Betrag liegt bei einmalig maximal 4.180 Euro pro Person (Stand 2026).

  • Wie viel Zuschuss zahlt Hamburg für einen Treppenlift?

    Für einen Sitz-Treppenlift an einer geraden Innentreppe bis zu 6.230 Euro, an einer gewendelten Treppe bis zu 16.480 Euro. Jedes weitere Geschoss wird mit 3.100 Euro beziehungsweise 6.110 Euro zusätzlich gefördert. Ein Plattform-Treppenlift im Außenbereich wird mit bis zu 12.360 Euro bezuschusst.

  • Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Vor Baubeginn. Wurde vor der schriftlichen Zustimmung der IFB mit den Arbeiten begonnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.

  • Was sind die Gefahren beim vorschnellen Unterschreiben, ohne mehrere Angebote zu vergleichen?

    1. Überhöhte Preise: Einige Verkäufer können die Preise überhöhen, um eine höhere Provision zu erhalten.
    2. Verschleierung von Kosten: Unseriöse Verkäufer können versuchen, zusätzliche Kosten und Gebühren zu verschleiern oder diese nicht vollständig zu erklären.
    3. Falsche Versprechungen: Unseriöse Verkäufer können Versprechungen machen, die nicht eingehalten werden können oder falsch sind, um Kunden zum Kauf zu bewegen.
    4. Einen Anbieter gewählt zu haben, der keinen Service vor Ort hat, sondern von weit her anreisen muss, sollte etwas mit der Hebemaschine sein.
    5. Nicht die Möglichkeit einer Probefahrt zu haben.
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es nach einem Unfall?

    Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr mobil genug sind, um Treppen zu steigen, können Sie auch Geld von Ihrer Berufsgenossenschaft beziehungsweise Ihrer gesetzlichen Unfall­ver­sicherung beantragen. Gemäß den Richtlinien der Berufsgenossenschaft sind sie auch verpflichtet, bei einer dauerhaften Beeinträchtigung Ihren entsprechenden Wohnungsumbau finanziell zu unterstützen.

  • Was sind die typischen Tricks von unseriösen Treppenliftverkäufern im vor Ort Beratungsgespräch?

    Es gibt verschiedene Tricks um im vor Ort Termin sich einen Auftrag zu erschleichen:
    Verkaufsdruck: Unseriöse Verkäufer können versuchen, Kunden unter Druck zu setzen, indem sie behaupten, dass das Angebot nur für einen begrenzten Zeitraum oder nur an diesem Tag verfügbar ist. Die sogenannten Messelifte gibt es nicht!
    Direktabschluss: Direkt Drucker, etc beim Kunden aufbauen, um die Unterschrift zu bekommen.
    Rücktrittsrecht: Das gesetzliche Rücktrittsrecht vor Ort auszuschließen. Achtung: Oft im Kleingedruckten versteckt.
    Sitzfleisch: Verkäufer die sich weigern zu gehen und bis spät Abends/Nachts bleiben. Ein Termin sollte maximal circa 90 Minuten dauern.

  • Kann ich einen Treppenlift auch mieten oder finanzieren?

    Ja, Sie können einen Treppenlift mieten oder finanzieren. Sie schonen Ihre finanziellen Rücklagen und haben konstante monatliche Raten. Interessant ist: Auch bei Miete und Finanzierung können Sie für Ihren Lift einen Zuschuss bekommen. Eine Miete ist für eine vorübergehende Nutzung vorteilhaft beispielsweise nach einer Knie-OP.

    Sprechen Sie uns an und wir finden eine Lösung.

  • Welche Kosten für meinen Treppenlift übernimmt die Krankenkasse AOK?

    Die Krankenkassen wie AOK, Barmer oder Techniker übernehmen selbst keine Kosten für Treppenlifte. Zuständig sind die an die Krankenkassen angebundenen Pflegekassen. Um den Zuschuss von maximal 4.180 Euro der Pflegekasse beantragen zu können, muss mindestens eine Person im Haushalt einen Pflegegrad haben.

    Finanzielle Unterstützung für Treppenlifte: So können Zuschüsse und Förderungen beantragt werden
  • Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

    Nein. Die IFB Hamburg fördert mit Zuschüssen, nicht mit Darlehen. Was bewilligt und ausgezahlt wird, bleibt bei Ihnen.

  • Welche Förderung gibt es in Schleswig-Holstein?

    Schleswig-Holstein hat kein pauschales Zuschussprogramm speziell für Treppenlifte im selbstgenutzten Eigentum. Die soziale Wohnraumförderung des Landes über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zielt vor allem auf Mietwohnungsbau und betreute Wohnformen – dort gilt seit der Neuordnung der Förderstandard PluSWohnen mit drei Anforderungsstufen.

    Für private Haushalte sind deshalb in Schleswig-Holstein vor allem der Zuschuss der Pflegekasse (bis zu 4.180 Euro je Maßnahme), der KfW-Kredit 159 sowie – je nach Situation – Sozialamt, Eingliederungshilfe oder Unfallversicherung die richtigen Adressen. Details auf unserer Seite Förderungen in Schleswig-Holstein. Sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihren Fall.

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