Welche Einkommensgrenze gilt?

Maßgeblich ist § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Bis zu 70 Prozent Überschreitung erhalten Sie die vollen Fördersätze, zwischen 70 und 100 Prozent noch maximal 70 Prozent davon. Über 100 Prozent ist keine Förderung möglich.

Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?

Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Hamburg Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Hamburg Lifte

Weitere Informationen erhalten Sie im Hamburg-Lifte Treppenlift-Ratgeber

Treppenlift in Wohnhaus vor grauer Wand. Schiene führt an der Wand entlang in den ersten Stock.
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