Treppenlifte für Hamburg und Umgebung

Treppenlift-Zuschuss: Diese Förderungen stehen Ihnen zu

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Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl und kann die Treppe nicht überwinden.

Bekomme ich für einen Treppenlift wirklich Geld vom Staat?

Ja – und in den meisten Fällen von mehreren Stellen gleichzeitig. Ein Treppenlift verbessert die Barrierefreiheit in Ihrem Zuhause, und genau dafür gibt es in Deutschland ein ganzes Bündel an Fördertöpfen. Die beiden wichtigsten sind der Zuschuss der Pflegekasse und die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dazu kommen, je nach Situation, das Sozialamt, die Eingliederungshilfe, die Unfallversicherung, Ihr Bundesland – und das Finanzamt.
Was viele nicht wissen: Diese Töpfe schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie lassen sich in vielen Fällen kombinieren. Wer das geschickt anstellt, deckt einen erheblichen Teil der Kosten ab, ohne einen Cent Kredit aufzunehmen.

Bei Hamburg Liftebegleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Frage „Was steht mir eigentlich zu?" bis zur ersten Fahrt mit Ihrem neuen Lift. Einer unserer Mitarbeiter bleibt dabei Ihr fester Ansprechpartner, auch Jahre später, wenn es um Wartung geht.

Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Erst der Antrag, dann der Auftrag

Fast alle Fördermittel entfallen ersatzlos, wenn Sie den Lift schon bestellt haben. Das gilt für die Pflegekasse, für die KfW und für praktisch jedes Landesprogramm. Als „Beginn des Vorhabens" zählt bereits die Unterschrift unter einem Liefer- oder Leistungsvertrag – nicht erst der Montagetermin.
Das ist der teuerste Fehler, den wir immer wieder erleben: Jemand entscheidet sich für einen Lift, unterschreibt, und erfährt danach, dass 4.180 Euro Zuschuss nicht mehr möglich sind.

Gut zu wissen: Angebote einholen, sich beraten lassen und planen dürfen Sie jederzeit. Das gilt ausdrücklich nicht als Vorhabenbeginn. Rufen Sie uns also ruhig an, bevor irgendetwas unterschrieben ist – dann sortieren wir gemeinsam, welche Anträge in welcher Reihenfolge rausgehen müssen.

Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?

Arne Buchholz von Hamburg Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.

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Der Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, ist dies fast immer der erste Weg. Die Pflegeversicherung bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI – das ist der amtliche Begriff für Umbauten, die das Wohnen mit Pflegebedarf erleichtern. Ein Treppenlift gehört ausdrücklich dazu, ebenso ein barrierefreies Bad, eine Rampe oder verbreiterte Türen.
Der Zuschuss beträgt seit der Pflegereform 2025 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – vorher waren es 4.000 Euro. Auf vielen Ratgeberseiten steht immer noch der alte Betrag.

Pflegekostenzuschus für barrierefreie Maßnahmen sind deutschlandweit möglich

Ab welchem Pflegegrad gibt es das Geld?

Bereits ab Pflegegrad 1. Das überrascht viele. Es kursiert hartnäckig die Vorstellung, man brauche mindestens Pflegegrad 2 oder gar eine „Pflegestufe”. Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr, und die Höhe des Zuschusses ist bei allen fünf Pflegegraden identisch. Ob Pflegegrad 1 oder 5 – der Betrag bleibt derselbe.

Mehrere Personen im Haushalt? Dann wird es deutlich mehr

Der Zuschuss wird pro anspruchsberechtigter Person gewährt. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad unter einem Dach, addieren sich die Beträge für dieselbe Maßnahme:

  • Ein pflegebedürftiges Ehepaar: bis zu 8.360 Euro
  • Vier anspruchsberechtigte Personen, etwa in einer Wohngemeinschaft: bis zu 16.720 Euro

Bei einem Treppenlift für eine gerade Treppe kann das bedeuten, dass die Anschaffung vollständig gedeckt ist.

Was Sie sonst noch wissen sollten

  • Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten begrenzt. Kostet der Lift 3.500 Euro, bekommen Sie 3.500 Euro – nicht 4.180.
  • Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an die Krankenkasse. AOK, Barmer, TK und die anderen zahlen für Treppenlifte selbst nichts. Zuständig ist die jeweils angegliederte Pflegekasse. Praktisch schreiben Sie an dieselbe Adresse, aber der Antrag muss richtig adressiert sein.
  • Verschlechtert sich die Pflegesituation später erheblich, kann ein erneuter Zuschuss für eine weitere Maßnahme möglich sein.
  • Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Bewilligung gibt es nicht. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird in aller Regel aber bewilligt.

Wir von Hamburg Lifte stellen Ihnen die Unterlagen zusammen und formulieren die Begründung so, dass die Pflegekasse nachvollziehen kann, warum der Lift notwendig ist. Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen, melden Sie sich einfach.

Hamburg Lifte ist Ihr Partner beim Kauf Ihres Treppenlifts

Qualifizierte Beratung zu Treppenlift, Hublift und Plattformlift. Hamburg Lifte berät und unterstützt Sie auf dem Weg in Ihre neue Barrierefreiheit. Beratung, Planung, Montage und Wartung kommt alles aus einer Hand. Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Hamburg Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Hamburg Lifte

Kein Pflegegrad? Dann übernimmt die KfW.

Sie möchten Ihr Zuhause barrierefrei machen, haben aber keinen Pflegegrad – oder Sie haben den Pflegekassen-Zuschuss bereits für das Badezimmer verbraucht? Kein Problem. Die KfW fördert den barrierearmen Umbau unabhängig von Alter, Gesundheitszustand und Pflegegrad.

Der Zuschuss: KfW 455-B „Barrierereduzierung”

Diesen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Es gibt ihn in zwei Größen:

Was Sie umbauen Zuschusshöhe Maximal
Einzelmaßnahmen, z. B. nur ein Treppenlift 10 % der förderfähigen Kosten 2.500 €
Kompletter Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % der förderfähigen Kosten 6.250 €

Treppenlifte, Plattform-, Hub- und Senkrechtlifte sind ausdrücklich im Förderbereich „Überwindung von Treppen und Stufen” gelistet – zusammen mit Aufzügen, Rampen und Handläufen.

Antragsberechtigt sind auch Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Als Mieter sollten Sie vorher eine Modernisierungsvereinbarung mit der Vermieterin abschließen.

Der Standard „Altersgerechtes Haus” – und warum wir hier besonders helfen können

Wer nicht nur den Treppenlift einbaut, sondern Zugang, Bad, Küche sowie Wohn- und Schlafzimmer barrierereduziert gestaltet, erreicht den Standard „Altersgerechtes Haus” und damit den höheren Fördersatz. Dafür schreibt die KfW zwingend einen Sachverständigen vor, der die Planung begleitet, das Vorhaben dokumentiert und am Ende die Einhaltung der Anforderungen bestätigt.

Arne Buchholz ist zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen. Wenn Sie über eine Einzelmaßnahme hinausdenken, lohnt sich ein Gespräch – der Unterschied zwischen 2.500 und 6.250 Euro ist erheblich.

Der Kredit: KfW 159 „Altersgerecht Umbauen”

Reicht der Zuschuss nicht, gibt es zusätzlich ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Beantragt wird es nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder die Förderbank Ihres Bundeslandes.

Zwei Dinge, die Sie im Blick behalten sollten

Die Mittel sind begrenzt. Für 2026 stehen im Bundeshaushalt rund 50 Millionen Euro bereit – in den Vorjahren waren es 75 bis 150 Millionen. Das Programm war schon mehrfach vorübergehend geschlossen, weil die Töpfe leer waren. Wer umbauen möchte, sollte den Antrag nicht auf die lange Bank schieben. Wir prüfen für Sie, ob aktuell Anträge angenommen werden.

Dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden. Was die Pflegekasse bezahlt, fördert die KfW nicht noch einmal. Aber: Lassen Sie das Bad über die Pflegekasse fördern und den Treppenlift über die KfW, ist beides möglich. Diese Aufteilung sauber hinzubekommen, ist oft der Unterschied zwischen 4.180 und 6.680 Euro Förderung.

Ihr Weg zum Pflegekostenzuschuss – Mit unserer Unterstützung.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und beantworten alle Ihre Fragen.

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Arne Buchholz bespricht den Aufbau eines Treppenliftes mit einem Kunden

Wenn weder Pflegegrad noch KfW greifen

Sozialamt und Grundsicherung

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehört auch der notwendige Umbau einer vorhandenen Wohnung zur Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum. Diese Leistung ist nachrangig – sie kommt nur infrage, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist, und sie hängt von Einkommen und Vermögen ab. Bewilligt wird teils als Zuschuss, teils als Darlehen.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Ein Weg, der auf vielen Ratgeberseiten fehlt: Menschen mit Behinderung können Leistungen zur Teilhabe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Wenn der Lift dazu dient, selbstbestimmt zu wohnen oder den Arbeitsplatz zu erreichen, lohnt sich die Anfrage beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe immer.

Nach einem Unfall

Sind Sie infolge eines Unfalls auf Hilfe angewiesen, trägt die Kosten je nach Zuständigkeit die Unfallkasse, die Berufsgenossenschaft oder die Haftpflichtversicherung der verursachenden Person. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die Berufsgenossenschaft in der Regel großzügiger als jede andere Stelle – hier wird häufig der volle Betrag übernommen.

Was übrig bleibt, holen Sie sich vom Finanzamt zurück

Auch wenn alle Zuschüsse ausgeschöpft sind, ist meistens noch etwas zu machen. Der Eigenanteil lässt sich auf zwei Wegen steuerlich geltend machen.

Als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Dafür brauchen Sie einen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit – ein ärztliches Attest oder der Pflegegrad-Bescheid. Absetzbar ist der Betrag, der Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Bereits erhaltene Zuschüsse müssen Sie abziehen.

Als Handwerkerleistung nach § 35a EStG. Hier zählt der Lohnanteil auf der Rechnung, nicht das Material. 20 Prozent davon ziehen Sie direkt von der Steuerschuld ab. Seit 2024 gilt das zusätzlich für die jährlichen Wartungskosten bis 300 Euro – über die Lebensdauer eines Lifts summiert sich das.

Wichtig für die Praxis: Beide Wege setzen voraus, dass Sie unbar bezahlen. Eine Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Und Lohn- und Materialkosten müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein – wir machen das bei Hamburg Lifte standardmäßig so.

Kostenübernahme nach einem Unfall

Barrierefreiheit ist mehr als eine Frage der Pflege


Der Begriff „barrierefreies Bauen" hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Er umfasst heute weit mehr als die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen Einschränkungen – auch Sehbehinderungen, kognitive Einschränkungen und besondere Körpergrößen werden mitgedacht.


Und Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Behinderung zugute. Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit schwerem Gepäck, jemand mit gebrochenem Bein – alle profitieren von einem Zuhause, in dem man sich frei bewegen kann. Kurz gesagt: Barrierefreiheit bedeutet mehr Lebensqualität für alle.


Mit dem Einbau eines Treppenlifts ermöglichen Sie sich und Ihren Angehörigen mehr Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben. Das entspricht dem im Sozialgesetzbuch (§ 4, Artikel 1, SGB IX) verankerten Recht auf Teilhabe und den Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 in Deutschland ratifiziert wurde.

Zusätzlich: Die Förderung Ihres Bundeslandes

Es gibt weitere Förderungen, die abhängig vom Wohnort sind.

Neben Pflegekasse und KfW legen mehrere Bundesländer eigene Programme auf. Die Unterschiede sind groß – Hamburg zahlt echte Zuschüsse, Bremen fördert überwiegend mit zinsgünstigen Krediten, Niedersachsen hat zum Juli 2026 einen neuen Zuschuss eingeführt.

Häufig gestellte Fragen zu Förderungen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

Zum Kontakt
  • Kann ich später noch einmal Förderung beantragen?

    Ja. Entsteht innerhalb von neun Jahren nach der Bewilligung erneut Umbaubedarf – im selben oder in einem anderen Objekt – können weitere Zuschüsse gewährt werden, bis der Rahmen von 20.000 Euro ausgeschöpft ist.

  • Bekomme ich die Förderung auch als Mieter?

    Für Mietwohnungen gibt es ein eigenes IFB-Programm, das sich an Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Wohnungen richtet. Sprechen Sie uns an – wir haben Erfahrung damit, solche Vorhaben gemeinsam mit Vermietern auf den Weg zu bringen.

  • Habe ich einen Anspruch auf die Förderung?

    Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die IFB Hamburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird in der Praxis aber regelmäßig bewilligt.

  • Werden auch Arbeiten in Eigenleistung gefördert?

    Nein. Maßnahmen, die in Selbsthilfe durchgeführt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Es muss ein Fachunternehmen ausführen und eine Rechnung stellen.

  • Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Vor Baubeginn. Wurde vor der schriftlichen Zustimmung der IFB mit den Arbeiten begonnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.

  • Kann ich die IFB-Förderung mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?

    Ja, ausdrücklich. Sie müssen die IFB nur über die Höhe der Erstattung informieren. Der Erstattungsbetrag mindert die nachzuweisenden Kosten, und der Zuschuss je Modul richtet sich dann nach diesen reduzierten Kosten.

  • Welche Einkommensgrenze gilt?

    Maßgeblich ist § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Bis zu 70 Prozent Überschreitung erhalten Sie die vollen Fördersätze, zwischen 70 und 100 Prozent noch maximal 70 Prozent davon. Über 100 Prozent ist keine Förderung möglich.

  • Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

    Nein. Die IFB Hamburg fördert mit Zuschüssen, nicht mit Darlehen. Was bewilligt und ausgezahlt wird, bleibt bei Ihnen.

  • Wie hoch ist die Hamburger Förderung insgesamt?

    Die Summe aller Zuschüsse ist auf 20.000 Euro je Wohnung begrenzt. Unterhalb von 3.000 Euro wird nicht gefördert – das ist die sogenannte Bagatellgrenze.

  • Wie viel Zuschuss zahlt Hamburg für einen Treppenlift?

    Für einen Sitz-Treppenlift an einer geraden Innentreppe bis zu 6.230 Euro, an einer gewendelten Treppe bis zu 16.480 Euro. Jedes weitere Geschoss wird mit 3.100 Euro beziehungsweise 6.110 Euro zusätzlich gefördert. Ein Plattform-Treppenlift im Außenbereich wird mit bis zu 12.360 Euro bezuschusst.

Das sagen Kunden von Hamburg Lifte

Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden

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  • The most quotable part of the testimonial.

    "Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"

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    "Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."

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    "Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"

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    Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Hamburg Lifte
    Arne Buchholz
    Gründer und Geschäftsführer

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