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Häufig gestellte Fragen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

  • Kann ich später noch einmal Förderung beantragen?

    Ja. Entsteht innerhalb von neun Jahren nach der Bewilligung erneut Umbaubedarf – im selben oder in einem anderen Objekt – können weitere Zuschüsse gewährt werden, bis der Rahmen von 20.000 Euro ausgeschöpft ist.

  • Welche Zuschüsse gibt es von Ämtern und Kommunen?

    Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und kein eigenes Geld vorhanden ist, sind die Sozialämter die letzte Anlaufstelle. Außerdem gibt es je nach Bundesland verschiedene Ämter (z. B. das Amt für Familien und Soziales), die Zuschüsse bewilligen. Hier lohnt es sich, am Wohnort nachzufragen.

  • Werden auch Arbeiten in Eigenleistung gefördert?

    Nein. Maßnahmen, die in Selbsthilfe durchgeführt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Es muss ein Fachunternehmen ausführen und eine Rechnung stellen.

  • Was sind die Gefahren beim Kauf eines Treppenlift über Onlineportale?

    • Die Methode, Onlineportale zu kontaktieren, um Angebote platzieren zu können, wird insbesondere von Firmen mit schlechtem Ruf genutzt. Da diese keine Möglichkeit haben über Empfehlungen zum Erfolg zu kommen.
    • Beratung: Eine persönliche Beratung durch einen Fachmann ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Lift den Anforderungen entspricht und sicher installiert werden kann. Hierbei sollten durchaus mehrere unabhängige Angebote eingeholt werden.
    • Messungen und Installation: Ein Fachmann muss die Messungen vor Ort vornehmen und sicherstellen, dass der Lift korrekt installiert wird. Onlinevermessungen oder vorgefertigte Schienenteile werden nie die gleiche Qualität liefern.
    • Wartung und Reparatur: Anbieter über Portale, die von weit her kommen, werden nie den gleichen Service bieten, wie ein lokaler Anbieter.
    • Garantie und Kundenservice: Anbieter über Portale, die von weit her kommen, werden nie den gleichen Service bieten, wie ein lokaler Anbieter.
    • Sehr häufig stehen hinter den sogenannten Online Portalen, die Ihnen mehrere unabhängige und kostenlose Angebote anbieten, große Anbieter die mehrere Ihrer Tochterfirmen zu Ihnen schicken. Diese stimmen sich untereinander ab und bauen in den Gesprächen den größtmöglichen Druck zum Kauf auf.
  • Wie ist der Ablauf beim Sitztreppenliftkauf?

    1. Beratungsgespräch: Vereinbarung Beratungsgespräch.
    2. Angebotserstellung: Aus den Kundenwünschen im Beratungsgespräch erstellt der Treppenliftanbieter ein Angebot.
    3. Auftragserteilung: Wenn der Kunde mit dem Angebot einverstanden ist, erteilt er den Auftrag.
    4. Planung und Montage: Die Treppe wird vermessen, anschließend erfolgt die Montage des Treppenlift.
    5. Einweisung: Nach der Montage erfolgt eine Einweisung in die Bedienung des Treppenlifts.
    6. Rechnungsstellung: Nachdem alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt wurde, und erst dann, bekommen Sie eine Rechnung.
  • Wie reagieren wenn der Treppenliftverkäufer im Beratungsgespräch Druck aufbaut?

    Bleiben Sie ruhig und gelassen: Lassen Sie sich nicht von einem aufdringlichen Verkäufer einschüchtern. Wenn Sie das Gefühl haben, dass er Sie unter Druck setzt, nehmen Sie sich einen Moment Zeit und atmen Sie tief durch, um sich zu beruhigen.
    Vermeiden Sie unüberlegte Entscheidungen: Lassen Sie sich nicht zu einer unüberlegten Entscheidung drängen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
    Beenden Sie den Termin ohne eine Unterschrift zu leisten. Falls der Verkäufer nicht gehen will, rufen Sie einen Nachbarn, Ihre Kinder oder Ihre Enkel zu Hilfe. Drohen Sie notfalls mit der Polizei.
    Achtung: Diese Taktik wird insbesondere von großen, überregionalen Verkäufern angewandt. Da diese auf Provisionsbasis arbeiten.

  • Wo kann ich finanzielle Hilfe für einen Treppenlift bekommen?

    1. Pflegekasse: Wenn der Treppenlift aufgrund von Pflegebedürftigkeit benötigt wird, stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Bei vorhandenem Pflegegrad 1 bis 5 beträgt der Zuschuss bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
    2. KfW-Förderung: Der Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ ist derzeit ausgesetzt – die Mittel für 2026 waren am 30. Juli 2026 ausgeschöpft. Weiterhin verfügbar ist der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ über Ihre Hausbank.
    3. Sozialamt: Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann der Sozialhilfeträger nach dem SGB XII einspringen – nachrangig zu allen anderen Kostenträgern.
    4. Eingliederungshilfe: Menschen mit Behinderung können Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX erhalten, auch ohne Pflegegrad.
    5. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach einem Arbeits- oder Wegeunfall.
    6. Regionale Länderzuschüsse – in Hamburg zahlt die IFB Hamburg echte Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro je Wohnung.
    7. Steuerliche Absetzbarkeit: Der Eigenanteil lässt sich als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) oder über den Lohnanteil als Handwerkerleistung (§ 35a EStG) geltend machen.

    Es ist ratsam, sich im Voraus bei den zuständigen Stellen über die genauen Bedingungen zu informieren. Wichtig ist in jedem Fall: erst der Antrag, dann der Auftrag. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung – wir kennen die regionalen Zuschussmöglichkeiten.

  • Warum sollte ich meine Kinder oder Enkel zum Beratungsgespräch bezüglich des Kaufs eines Sitztreppenlifts hinzu ziehen?

    Zum einen können sie helfen, wichtige Entscheidungen zu treffen, indem sie zusätzliche Informationen und Perspektiven einbringen. Sie können auch dazu beitragen, die Bedürfnisse des Kunden besser zu verstehen, insbesondere wenn sie den betroffenen älteren Erwachsenen gut kennen. Darüber hinaus kann es für ältere Erwachsene oft schwierig sein, allein Entscheidungen zu treffen, insbesondere wenn es um komplexe technische Geräte wie Treppenlifte geht.

    Achtung häufig sind die Verkäufer überregionaler Treppenlifthändler oder großer Anbieter darauf geschult, Druck zum Kauf eines Treppenlifts auszuüben.

    Hilfe suchende sollten nie alleine dem geschulten Verkäufer dieser Unternehmen gegenüber sitzen, die auf Provisionsbasis arbeiten.

  • Wie hoch ist die Hamburger Förderung insgesamt?

    Die Summe aller Zuschüsse ist auf 20.000 Euro je Wohnung begrenzt. Unterhalb von 3.000 Euro wird nicht gefördert – das ist die sogenannte Bagatellgrenze.

  • Kann ich die IFB-Förderung mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?

    Ja, ausdrücklich. Sie müssen die IFB nur über die Höhe der Erstattung informieren. Der Erstattungsbetrag mindert die nachzuweisenden Kosten, und der Zuschuss je Modul richtet sich dann nach diesen reduzierten Kosten.

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