Arne Buchholz Geschäftsführer HamburgLifte

Förderungen für Ihre Barrierefreiheit

Zuschüsse sind möglich - Wir informieren und helfen beim Antrag

Kontaktieren Sie uns unverbindlich

Allgemeine Förderung für Barrierefreiheit

Vor dem Kauf eines Treppenlifts sollten Sie diesen genau planen. Es gibt viele Möglichkeiten Förderungen zu erhalten. Fehler können Sie hier viel Geld kosten. Wir zeigen Ihnen die größten Irrtümer und Fördermöglichkeiten auf. Wenn Sie Fragen zu diesen haben, melden Sie sich bei jederzeit bei Hamburg Lifte. Wir helfen Ihnen bei Ihren Anträgen für Zuschüsse.

Recht auf Teilhabe

Erwähnt sei an dieser Stelle auch die Wandlung des „barrierefreien Bauens“ in der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Z.B. werden neben motorisch eingeschränkten, alten und sehbehinderten Menschen jetzt auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder besonders groß- oder kleinwüchsige Menschen berücksichtigt. Auch kommt das barrierefreien Bauen Menschen zugute, die mit Kindern, Kinderwagen oder einfach mit Gepäck unterwegs sind. Barrierefreies Bauen bedeutet Qualitätsgewinn für alle. Damit wird unter anderem das Recht auf Teilhabe aus dem Sozialgesetzbuch (§ 4, Artikel 1, SGB IX) verankert. Sowie auf die Anliegen aus der UN Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland 2008 ratifiziert wurde, eingegangen.

Pflegekostenzuschuss

Der Pflegekostenzuschuss ist eine finanzielle Hilfe der Pflegeversicherung. Barrierefreie Umbaumaßnahmen werden von, sofern ein Pflegegrad vorliegt, bezuschusst.

Je nach Einordnung in die geltenden Pflegegrade ist seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschussbetrag von bis zu 4.000 Euro möglich. Für den Fall, dass mehrere Personen mit Pflegestufe zusammenwohnen, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden. Bei einem pflegebedürftigen Ehepaar kann die Beihilfe – unter Erfüllung der bestehenden Bedingungen – somit bis zu 8.000 Euro betragen.

Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Zuschusses gibt es nicht. Sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen allerdings erfüllt, wird der Zuschuss auch gewährt. Die wichtigsten Voraussetzunge sind:


  1. Es muss eine Pflegestufe vorliegen,
  2. Es ist notwendig, eine Treppe zu überwinden, um Räume wie das Badezimmer oder das Schlafzimmer aufzusuchen,
  3. Es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.


Die Voraussetzungen, die zur Bewilligung erfüllt sein müssen, finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit. Und auf folgender Seite: www.bmg.bund.de

Wer noch keine Pflegeleistungen bezieht, muss vor dem Kauf des Treppenlifts bei der zuständigen Pflegekasse den entsprechenden Antrag stellen. Die Pflegekasse lässt dem Antragssteller das entsprechende Formular zukommen. Dieses muss dann ausgefüllt an die entsprechende Stelle zurückgeschickt werden. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses bei und beraten Sie gerne.

Darlehen oder Investitionszuschuss - KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt KfW-Kredite bzw. den KfW-Zuschuss. Sie ist besonders für Personen attraktiv, die keine Pflegestufe haben, aber dennoch ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen wollen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen möchten.

Es werden zwei unterschiedliche Programme angeboten. Es kann ein Darlehen von maximal 50.000 Euro aus dem KfW Programm 159 altersgerecht Umbauen beantragt werden. Des Weiteren wird das Programm 455 angeboten. Bei dem 10 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit als Zuschuß gewährt werden.

Folgende Umbaumaßnahmen im Bereich Überwindung von Treppen und Stufen werden unter anderem finanziert/bezuschusst:


  1. Treppenlifte
  2. barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen,
  3. Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen,
  4. Rampen zur Überwindung von Barrieren.

Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:


Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

  1. Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
  2. Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung
  3. Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
  4. sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohn­einheiten

Eingangsbereich und Wohnungszugang

  1. Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen
  2. Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
  3. Wetter­schutz­maßnahmen wie Über­dachungen

Überwindung von Treppen und Stufen

  1. Einbau, Nach­rüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
  2. Treppenlifte
  3. barriere­reduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
  4. Rampen zur Über­windung von Barrieren

Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Soweit diese zu den jeweiligen Maßnahmen Vorgaben machen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Bei Herstellung von Barrierefreiheit ist die DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) einzuhalten. Die KfW empfiehlt vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung. Zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige oder Wohnberatungsstellen. Ferner empfiehlt die KfW eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen. (Weitere Informationen: www.kfw.de)

Förderungen durch das Sozial- und Grundsicherungsamt

Unter Bezug auf die Eingliederungs- oder Altenhilfe kann der Sozialhilfeträger die Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für behinderte und ältere Menschen finanziell unterstützen. Hierzu zählt beispielsweise der notwendige Umbau einer vorhandenen Wohnung. Ein Anspruch auf Leistungen nach den Bestimmungen des SGB XII (früher BSHG) kann aber immer erst geltend gemacht werden, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Außerdem sind die Leistungen von Sozial- und Grundsicherungsamt immer abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller. Und können gegebenenfalls auch nur als Darlehen gewährt werden.

Kostenübernahme nach einem Unfall

Die Kostenübernahme für den Treppenlift kann auch erfolgen, wenn Sie infolge eines Unfalls auf Hilfe angewiesen sind. Die Kosten werden je nach Zuständigkeit von der Unfallkasse, der Berufsgenossenschaft oder der Haftpflichtversicherung getragen. Dies ist jedoch individuell und Abhängig von verschiedenen Faktoren

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses bei und beraten Sie gerne.

Regionale Förderungen

Einige Landesregierungen haben Fördermaßnahmen erlassen. Um mobilitätseingeschränkten Personen zu ermöglichen, länger in der eigenen Wohnung zu bleiben. Aktuell fördern Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen sowie die Region Hannover den Einbau eines Treppenlifts.

Das sagen Kunden von Hamburg Lifte

Echte Freude – von echten Kunden

Annelie Köhler

Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!

Rolf Königshausen

Die Zusammenarbeit mit Hamburg Lifte verlief reibungslos, Planung, technische Klärung, Terminabstimmung – alles zu meiner Zufriedenheit. Ich habe Hamburg Lifte als rundherum kompetenten und kundenorientierten Partner am Bau erlebt.

Klaus D.

Sehr engagiert Für eine Bekannte habe ich mich nach einem Sitzlift erkundigen wollen. Die Firma hat sich schnell bei mir gemeldet um einen Termin bei meiner Bekannten zu vereinbaren. Dieser wurde von einem Herrn pünktlich eingehalten und man hat hier sehr gut beraten. Das Gespräch war super angenehmen und informativ. Man hat den Ablauf genau erläutert und uns auch eine Kostenaufstellung zukommen lassen.

Kontaktieren Sie uns gerne

Arne Buchholz Geschäftsführer HamburgLifte

Arne Buchholz
Geschäftsführer