Arne Buchholz Geschäftsführer HamburgLifte

Programme zur Förderung der Barrierefreiheit in Niedersachsen

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Regionale Fördermöglichkeiten von Liften, Aufzügen und Rampen durch das Land Niedersachsen

Das Land Niedersachsen fördert die barrierefreie Umgestaltung von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz niedergeschrieben. 

Die Förderung soll der besseren Versorgung von Rollstuhlbenutzern, Menschen mit sonstigen Behinderungen und älteren Menschen mit geeignetem Wohnraum dienen. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und sogenannte sonst dinglich Verfügungsberechtigte Personen. Die Stadt Hannover unterhält ein separates Programm, dass Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover.

FAQs

Das Programm wendet sich an Hauseigentümer, die ein selbstgenutztes Wohngebäude altersgerecht modernisieren wollen. Unter die altengerechte Modernisierung von Wohneigentum fallen:


  1. z.B. barrierereduzierende Maßnahmen bei der Wohnraumanpassung.
  2. Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küche, Bad und Flur.
  3. Anpassung von Bedienelementen und Sanitärobjekten.


Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der altersgerechten Modernisierung verursacht werden, fallen unter die Modernisierung.

  1. Kosten zwischen 10.000 EUR bis 75.000 Euro: Darlehen werden bis zu 40 % der Gesamtkosten gewährt.
  2. Darlehen bis 25.000 Euro: In diesen Fällen werden bis zu 85 % der Gesamtmaßnahme gefördert. Das Darlehen ist dann bis maximal 2 % zu verzinsen und bis maximal 5 % zu tilgen.
  3. Kosten unter 10.000 Euro: Keine Förderung
  4. Zinsen: 1.–10. Jahr: 0 % bzw. bis 2 %*
  5. ab 11. Jahr: marktüblich (höchstens 6 %
  6. *Sofern die Tragbarkeit der finanziellen Belastung aus dem Objekt es zulässt, kann eine Verzinsung von bis zu 2 % ab Auszahlung sowie eine Kürzung des Förderbetrages durch die Bewilligungsstelle vorgenommen werden.
  7. Tilgung: 2 % – Eine Tilgungserhöhung bleibt vorbehalten, falls die Restnutzungsdauer der Wohnung gering ist.
  8. Jährlicher Verwaltungskostenbeitrag:
  9. 0,5 % vom Darlehensursprungsbetrag,
  10. 0,25 % nach Tilgung der Hälfte des Darlehens
  11. Bearbeitungsentgelt: Einmalig 1 % des Darlehensbetrages
  12. Sicherheiten: Sie stellen grundpfandrechtliche Sicherheiten durch eine nachrangige Grundschuld. Bei Darlehen bis zu 20.000 Euro kann auf eine grundbuchliche Absicherung verzichtet werden.


  1. Auszahlung: Das Darlehen wird entsprechend dem Baufortschritt in Raten ausgezahlt, sobald die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zur Auszahlung der letzten Rate muss die Schlussbescheinigung der Wohnraumförderstelle (WFS) innerhalb von 15 Monaten nach Abschluss des Darlehensvertrages vorliegen.
  1. Das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen darf die Einkommensgrenze nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 DVO-NWoFG nicht übersteigen.
  2. Die finanzielle Belastung muss unter Berücksichtigung der Zuwendung auf Dauer tragbar sein. In der Regel muss nach Abzug der Belastung ein Betrag für den Lebensunterhalt von mindestens 10 % über den maßgeblichen Regelsätzen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) verbleiben.
  3. Die Eigenleistungen sollen 15 % der Gesamtkosten (z. B. Bargeld, Guthaben oder Sach- und Arbeitsleistungen) betragen.
  4. Mit der Modernisierung darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen sein.


Mehr Informationen unter: https://www.nbank.de

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses bei und beraten Sie gerne.

Das sagen Kunden von Hamburg Lifte

Echte Freude – von echten Kunden

Ursula L.

Sehr zu empfehlen Der Titel sagt schon alles, die Firma ist wirklich sehr zu empfehlen! Die erste Kontaktaufnahme war sehr rasch und das Gespräch sehr informativ. Der Herr am Telefon war auch sehr zuvorkommend. Wir hatten zu dem Zeitpunkt bereits ein anderes Unternehmen und trotzdem hat uns dieses Unternehmen weiterhin beraten. Sehr zu empfehlen

Annelie Köhler

Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!

Claus Bronsert

Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten …

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Arne Buchholz
Geschäftsführer